§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihr&Wir UG (haftungsbeschränkt), Lukas Fehrenbach, Bahnhofstraße 2, 91522 Ansbach, (nachfolgend „Ihr&Wir“ oder „Anbieter“ genannt) und Ihnen (nachfolgend „Kunde“ genannt), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistungen durchführen.
(4) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags, elektronische Rechnung
(1) Verträge mit Ihr&Wir können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
(2) Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Kunde lediglich dazu aufgefordert, ein Angebot zu machen.
(3) Mit Bestellung unter § 4 aufgeführten kostenpflichtigen Dienstleistung geht der Kunde ein Vertragsverhältnis mit Ihr&Wir ein. Das Vertragsverhältnis entsteht, wenn:
Ihr&Wir das vom Kunden unterzeichnete Vertragsangebot erhält.
Verträge zwischen Ihr&Wir und dem Kunden fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon) geschlossen werden und der Kunde im Nachgang eine Auftragsbestätigung erhält, in welcher der besprochene Leistungsumfang noch einmal bestätigt wird.
In Textform (z. B. per E-Mail) oder schriftlich das besprochene Angebot bestätigt wird.
(4) Verträge zwischen Ihr&Wir und dem Kunden können fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z. B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
(5) Sie stimmen zu, dass Sie Rechnungen elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen per E-Mail zur Verfügung gestellt.
§ 3 Beschreibung des Leistungsumfanges
Der Leistungsumfang von Ihr&Wir besteht vor allem aus Mitarbeiter und Neukundengewinnungsdienstleistungen zu diesen zählen unter anderem:
Konzeption von Social-Media-Kampagnen für Facebook-, Instagram-, TikTok- oder Linkedin-Seiten bzw. -Kanäle
Pflege der Social-Media-Kanäle
Erstellung von Branding Konzepten
Social-Media-Monitoring und -Analyse
Workshops zu diversen Themen
Verschiedene Dienstleistungen und Beratungen bezüglich der Mitarbeiter und Neukundengewinnung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden.
§ 4 Social Media Accounts, Social Media Plattformen
(1) Wenn und soweit Ihr&Wir Social-Media-Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden.
(2) Ihr&Wir ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
(3) Ihr&Wir ist zudem verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.
(4) Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass Ihr&Wir keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihm gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass die Agentur infolgedessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung gelten die vorher besprochenen Preise und Konditionen.
§ 6 Haftungsbegrenzung (Dienstleistungen)
(1) Ihr&Wir übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben in den Anmelde- und Profildaten der Kunden sowie weiteren von den Kunden generierten Inhalten.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Ihr&Wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Ihr&Wir oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ihr&Wir beruhen.
(3) Die Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% der vereinbarten Vergütung.
(4) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).
§ 7 Kündigung
(1) Jeder Dienstleistungsvertrag kann mit der zuvor festgelegten Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 8 Sicherstellung und Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Ihr&Wir
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstoßen. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Auftraggeber Ihr&Wir im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet insbesondere, dass er alle für die auftragsgemäße Nutzung der Inhalte erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag zur Verfügung gestellten Inhalte.
(3) Der Auftraggeber stellt ansonsten Ihr&Wir von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen Ihr&Wir im Zusammenhang mit den Inhalten des Auftraggebers entstehen und wird Ihr&Wir von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ihr&Wir nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.
(4) Der Auftraggeber überträgt auf Ihr&Wir sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
§ 9 Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber dem Auftraggeber
(1) Wenn der Auftrag die Erstellung von Videos und Fotos vorsieht, überträgt Ihr&Wir dem Kunden die Nutzungsrechte an den fertiggestellten Videos und Fotos im Rahmen dieser Zusammenarbeit. Das Rohmaterial wird nicht zur Verfügung gestellt und nach Ablauf der Zusammenarbeit gelöscht.
(2) Wenn der Auftrag die Erstellung einer Arbeitgeberstrategie vorsieht, überträgt Ihr&Wir dem Kunden die Nutzungsrechte an der fertiggestellten Strategie.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden nur für die, diesen AGB und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Auftraggeber mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden.
(2) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ihr&Wir wird insbesondere personenbezogene Daten Dritter, die ihr der Auftraggeber weiterleitet oder die er im Auftrag des Auftraggebers erhebt, verarbeitet und nutzt, nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Darüber hinaus obliegt es dem Auftraggeber, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
(3) Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden des Auftraggebers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags.
(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Entwicklungen, die bereits offenkundig sind (allgemein bekannt sind, zum Stand der Technik zählen etc.) und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn die Offenkundigkeit einer Entwicklung später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt.
(5) Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Auftraggebers zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.
(6) Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Partei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle, sofern möglich und zumutbar, zu informieren.
(7) Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.
(8) Öffentliche Erklärungen der Vertragsparteien über eine Zusammenarbeit, sofern nicht offenkundig oder entsprechend vertraglichen Abreden zulässig, werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.
§ 11 Vertragsinhalt
(1) Ihr&Wir unterstützt den Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung bei der Personalbeschaffung. Ihr&Wir schuldet keinen Erfolg im Sinne des § 631 BGB dahingehend, dass es dem Kunden gelingt, das gesuchte Personal auch zu rekrutieren.
(2) Nach Vertragsschluss findet innerhalb von 14 Tagen ein Kick-Off-Termin statt, der mit dem Kunden vereinbart wird. Er dient dem Verständnis der Zielgruppe und dem Herausarbeiten der Anforderungen für ein erfolgreiches Social-Media-Recruiting.
(3) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kick-Off-Termin stattfinden kann. Er hat insbesondere selbst an dem Kick-Off-Termin teilzunehmen oder sich durch einen instruierten Mitarbeiter vertreten zu lassen.
(4) Ihr&Wir ist vor Bezahlung der Starterrechnung nur verpflichtet, den Kick-Off-Termin durchzuführen. Mit der Erfüllung anderer Vertragspflichten muss Ihr&Wir vor Bezahlung der Starterrechnung nicht beginnen.
(5) Ihr&Wir ist berechtigt, den Vertrag nach billigem Ermessen zu erfüllen. Ihr&Wir steht insoweit ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB zu. Ihr&Wir darf zur Vertragserfüllung Leistungen externer Dritter in Anspruch nehmen.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Ihr&Wir alle Unterlagen und Informationen (im Folgenden: „Unterlagen“) zu überlassen, die Ihr&Wir zur Erfüllung des Vertrags benötigt. Zu den Unterlagen gehören insbesondere Unternehmensinformationen, Bilder sowie das Logo des Unternehmens, jeweils digital. Ferner muss der Kunde eine Datenschutzerklärung für die Kampagne bereitstellen.
(2) Soweit möglich, wird der Kunde die Unterlagen im Kick-Off-Termin zur Verfügung stellen, im Übrigen unverzüglich nach Anforderung durch Ihr&Wir, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem geplanten Kampagnenstart. Ihr&Wir ist berechtigt, die Kampagnen nicht zu starten, bevor die erforderlichen Unterlagen in angemessener Qualität (§ 315 BGB) vorliegen.
(3) Der Kunde benötigt eine eigene Facebookpräsenz und muss Ihr&Wir dazu Zugriff einräumen.
(4) Die vereinbarte Vergütung stellt eine zeitbezogene Dienstleistungsvergütung dar und ist unabhängig davon geschuldet, ob und zu welchem Zeitpunkt einzelne Kampagnen, Anzeigen oder Maßnahmen veröffentlicht oder live geschaltet werden.
(5) Verzögert sich die Durchführung oder Veröffentlichung von Leistungen aus Gründen, die aus dem Einflussbereich des Kunden stammen, insbesondere durch fehlende oder verspätete Mitwirkung, interne Abstimmungen, nachträgliche Änderungen oder den Wegfall des ursprünglich vorgesehenen Personalbedarfs, bleibt der Vergütungsanspruch von Ihr&Wir für die vereinbarten Zeiträume unberührt.
(6) Dies gilt auch dann, wenn eine zu besetzende Stelle vor oder während der Vertragslaufzeit durch den Kunden selbst oder durch Dritte besetzt wird oder der Bedarf an der ursprünglich vorgesehenen Position vorübergehend oder dauerhaft entfällt.
(7) In diesen Fällen ist der Kunde berechtigt, Ihr&Wir mit der Besetzung einer anderen offenen Stelle zu beauftragen, sofern diese hinsichtlich Qualifikationsanforderung, Verantwortungsbereich und Betreuungsaufwand der ursprünglich vereinbarten Position vergleichbar ist. Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses ohne zusätzliche Vergütung.
(8) Sofern keine alternative vergleichbare Stelle benannt wird oder eine solche objektiv nicht gegeben ist, bleibt der Vergütungsanspruch von Ihr&Wir für die vereinbarte Vertragslaufzeit bestehen.
§ 13 Dreh- und Workshoptermine
(1) Wenn der Auftrag die Durchführung eines Drehtermins vorsieht, verpflichtet sich der Kunde zur Vereinbarung eines Drehtermins innerhalb von zwei (2) Monaten ab Vertragsabschluss und zur Veröffentlichung der Online-Kampagne auf den gewählten Plattformen innerhalb von sechs (6) Monaten ab Vertragsabschluss.
(2) Andernfalls ist Ihr&Wir berechtigt, den Vertrag rechtskräftig aufzulösen und geschuldete Leistungen zurückzuhalten.
(3) Ihr&Wir ist berechtigt, dem Kunden bei einer Absage des Drehtermins durch den Kunden innerhalb von 72 Stunden vor dem Drehtermin 10 % und bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor Drehtermin 20 % der Rechnungssumme für die Drehleistungen in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus werden nicht stornierbare Hotelkosten an den Kunden weiterbelastet.
(4) Wenn der Auftrag die Durchführung eines Workshops vorsieht, verpflichtet sich der Kunde zur Vereinbarung eines Workshoptermins innerhalb von sechs (6) Monaten ab Vertragsabschluss.
§ 14 Auslagenersatz
(1) Es wird ein Auslagenersatz in Höhe von 0,30 € zzgl. gesetzlicher MwSt. für jeden gefahrenen Kilometer vereinbart. Dies Tritt ab einem Anfahrweg von über 100 gefahrenen Kilometern in Kraft.
(2) Wenn aufgrund der Entfernung zum Dreh oder Workshop, je nach gebuchter Leistung, eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden nicht gewährleistet ist (Fahrzeit wird inkludiert), übernimmt der Kunde die Hotelkosten in Höhe von maximal 200,00 € (inkl. MwSt.) pro Person pro Nacht für alle am Dreh oder Workshop beteiligten Mitarbeitenden von Ihr&Wir.