Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihr&Wir

 
 
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihr&Wir UG (haftungsbeschränkt), Lukas Fehrenbach, Bahnhofstraße 2, 91522 Ansbach, (nachfolgend „Ihr&Wir“ oder „Anbieter“ genannt) und Ihnen (nachfolgend „Kunde“ genannt), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistungen durchführen.
(4) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
 
§ 2 Zustandekommen des Vertrags, elektronische Rechnung
(1) Verträge mit Ihr&Wir können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
(2) Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Kunde lediglich dazu aufgefordert, ein Angebot zu machen.
(3) Mit Bestellung unter § 4 aufgeführten kostenpflichtigen Dienstleistung geht der Kunde ein Vertragsverhältnis mit Ihr&Wir ein. Das Vertragsverhältnis entsteht, wenn Ihr&Wir das vom Kunden unterzeichnete Vertragsangebot erhält.
(4) Sie stimmen zu, dass Sie Rechnungen elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen per E-Mail zur Verfügung gestellt.
 
§ 3 Beschreibung des Leistungsumfanges
Der Leistungsumfang von Ihr&Wir besteht aus folgenden Dienstleistungen:
– Konzeption von Social-Media-Kampagnen für Facebook-, Instagram-, TikTok- oder Linkedin-Seiten bzw. -Kanäle
– Pflege der Social-Media-Kanäle
– Erstellung von Employer Branding Konzepten
– Social-Media-Monitoring und -Analyse
– Workshops zu diversen Themen, die für Azubis/Young Professionals und Unternehmen relevant sind
– Verschiedene Dienstleistungen und Beratungen bezüglich der Mitarbeitergewinnung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden.
 
§ 4 Social Media Accounts, Social Media Plattformen
(1) Wenn und soweit Ihr&Wir Social-Media-Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden.
(2) Ihr&Wir ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
(3) Ihr&Wir ist zudem verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.
(4) Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass Ihr&Wir keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihm gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass die Agentur infolgedessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.
 
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung gelten die vorher besprochenen Preise und Konditionen.
 
§ 6 Haftungsbegrenzung (Dienstleistungen)
(1) Ihr&Wir übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben in den Anmelde- und Profildaten der Kunden sowie weiteren von den Kunden generierten Inhalten.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Ihr&Wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Ihr&Wir oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ihr&Wir beruhen.
(4) Die Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% der vereinbarten Vergütung.
(6) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).
 
§ 7 Kündigung
 
(1) Jeder Dienstleistungsvertrag kann mit der zuvor festgelegten Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.
 
§ 8 Sicherstellung und Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Ihr&Wir
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstoßen. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Auftraggeber Ihr&Wir im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet insbesondere, dass er alle für die auftragsgemäße Nutzung der Inhalte erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag zur Verfügung gestellten Inhalte.
(3) Der Auftraggeber stellt ansonsten Ihr&Wir von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen Ihr&Wir im Zusammenhang mit den Inhalten des Auftraggebers entstehen und wird Ihr&Wir von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ihr&Wir nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.
(4) Der Auftraggeber überträgt auf Ihr&Wir sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
 
§ 9 Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber dem Auftraggeber
(1) An Werken, die individuell und spezifisch für den Auftraggeber erbracht werden (zum Beispiel individuelle Grafiken oder Videos) erhält der Auftraggeber nur ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, sachlich auf die vertraglichen Zwecke beschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht, welches insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung erfasst, wenn dies vorweg vertraglich festgelegt wird.
 
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden nur für die, diesen AGB und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Auftraggeber mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden.
(2) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ihr&Wir wird insbesondere personenbezogene Daten Dritter, die ihr der Auftraggeber weiterleitet oder die er im Auftrag des Auftraggebers erhebt, verarbeitet und nutzt, nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Darüber hinaus obliegt es dem Auftraggeber, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
(3) Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden des Auftraggebers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags.
(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer
 

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